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Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung möglich.

Tarife  Ergotheapie Clara Kulec (Seite in Arbeit!!)

Erstbefund inkl. Anamnese (60 Minuten): € ___

Ergotherapie (60 Minuten): € ___

Ergotherapie (45 Minuten): € ___

Hausbesuchspauschale: € ___ (je nach Anfahrtsweg)

Als Wahltherapeutin erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur teilweisen Rückerstattung einreichen können. Gerne informiere ich Sie über den Ablauf und die notwendigen Unterlagen.

Ablauf & Kostenerstattung

1. Ärztliche Verordnung

Vor Beginn der Ergotherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (z. B. von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt oder einer Fachärztin/einem Facharzt). Diese bildet die Grundlage für die Therapie und die spätere Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung.

2. Terminvereinbarung

Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren wir einen Termin für den Erstbefund. Dabei werden Ihre Beschwerden, Ziele und der individuelle Therapiebedarf gemeinsam besprochen.

3. Therapie

Die Behandlung erfolgt überwiegend im Rahmen von Hausbesuchen und wird individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Kostenerstattung

Als Wahltherapeutin erhalten Sie nach der Behandlung eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung zur teilweisen Rückerstattung einreichen können.

ÖGK und BVAEB

· Für die ÖGK und BVAEB ist vor Therapiebeginn grundsätzlich keine Bewilligung erforderlich.

· Die Honorarnote kann nach Abschluss der Behandlung bzw. entsprechend der ausgestellten Rechnung bei der jeweiligen Krankenversicherung eingereicht werden.

SVS

· Bei der SVS ist nach der ersten Therapieeinheit zusätzlich ein Therapieplan erforderlich.

· Dieser Therapieplan muss von der SVS bewilligt werden.

· Nach erfolgter Bewilligung kann die Behandlung fortgesetzt werden.

Höhe der Kostenerstattung

Die Rückerstattung richtet sich nach den Tarifen der jeweiligen Krankenversicherung und kann sich ändern.

· ÖGK: Rückerstattung eines Teils der Behandlungskosten gemäß dem jeweils gültigen Kassentarif.

· BVAEB: Rückerstattung eines Teils der Behandlungskosten gemäß dem jeweils gültigen Kassentarif.

· SVS: Rückerstattung eines Teils der Behandlungskosten gemäß dem jeweils gültigen Kassentarif nach Vorliegen der erforderlichen Bewilligung.

Gerne informiere ich Sie vor Behandlungsbeginn über den Ablauf und unterstütze Sie bei Fragen zur Einreichung Ihrer Honorarnote.